Der Standardtarif der privaten Krankenversicherung

Jeder Arbeitnehmer, der unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient, ist dazu verpflichtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Jede gesetzliche Krankenversicherung bietet allen Mitgliedern den gleichen Schutz in Krankheitsfällen. Die Bedingungen sind im Sozialgesetzbuch verankert.

Demnach sind gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet für die Erhaltung und Verbesserung der kranken Mitglieder zu sorgen. Die Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung sind einkommensabhängig. Je höher das Einkommen ist desto höher sind auch die zu zahlenden Beiträge. Über die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse kann man hier auf diesen Ratgeber Webseiten www.gesetzliche-Krankenkassen.eu weitere Informationen erhalten.

Nicht jeder kann in die private Krankenversicherung wechseln

Selbständige, Freiberufler und besser Verdienende haben auch die Möglichkeit sich über private Krankenversicherungen (PKV) abzusichern. Viele Versicherungsunternehmen bieten diesen zusätzlichen Schutz an. Dabei sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung in der Regel höher California region phone , können aber auch individuell von jedem Versicherungsnehmer nach seinen Wünschen zu geschnitten werden. So ist es möglich bestimmte Leistungen mit einzuschließen.

Alle Wünsche beeinflussen letztlich auch die zu zahlenden Beiträge in der PKV. Diese richten sich, entgegen der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch nicht nach dem Einkommen, sondern sind auch abhängig von der persönlichen Situation, beispielsweise dem Eintrittsalter und dem Geschlecht. Wie hoch der Beitrag für eine PKV in etwa ist, darüber kann man hier auf dieser Webseite weitere Informationen erhalten.

Der PKV Standardtarif muß in jeder privaten Krankenversicherung angeboten werden und ist besonders für solche Personen gedacht, die einen preiswerten Tarif benötigen. Er muss von allen privaten Krankenversicherungen angeboten werden. Es ist daher gesetzlich vorgeschrieben, dass nur bestimmte Personengruppen diesen Tarif nutzen können. Dazu zählen beispielsweise Rentner oder Arbeiter ab dem 55. Lebensjahr.

Die Leistungen des Standardtarifs sind auf dem Niveau der GKV

Die PKV Leistungen sind beim Standardtarif mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung absolut vergleichbar. Auch sie sind im Sozialgesetzbuch gesetzlich festgelegt. Dadurch dürfen die Beiträge in diesen Standardtarif auch nicht höher liegen als die Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

Da die privaten Krankenversicherungen jedoch bei Vollversicherungen Altersrückstellungen bilden, wird der Beitrag des Standardtarifs voraussichtlich niedriger ausfallen, da sich diese Altersrückstellungen beitragsmindernd auswirken.

Seit 2009 bieten alle privaten Krankenversicherungen den Basistarif an. Damit ist es nicht mehr möglich in den Standardtarif zu wechseln. Der Basistarif übernimmt damit dessen Funktion. Es ist daher sinnvoll, dass Personen, vor allem Rentner, die sich finanziellen Engpässen ausgesetzt sehen, sich über ihre private Krankenversicherung informieren.

Dies geschieht am einfachsten über einen entsprechenden private Krankenkassen Vergleich. Dabei sollte man die Leistungen vergleichen und sich über die Möglichkeiten von Beitragseinsparungen und dessen Auswirkungen informieren und gegebenenfalls die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen.

Die letzte Entscheidung trifft jedoch der Versicherte selber. Möglicherweise ist die Wahl abhängig von seiner finanziellen Situation und muss dementsprechend getroffen werden. Bei allen Überlegungen sollte die Gesundheit jedoch nicht zu kurz kommen, denn sie ist das höchste Gut jedes Menschen.